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OLG Frankfurt, 18.09.2020 - 10 U 201/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche wegen Fahrzeug mit Dieselmotor EA 897
Verfahrensgang
- LG Hanau, 29.08.2019 - 7 O 452/19
- OLG Frankfurt, 18.09.2020 - 10 U 201/19
- BGH, 22.07.2021 - III ZR 302/20
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2020 - 10 U 201/19
Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (BGH, Urteil vom 25.5.2020, VI ZR 252/19, Rnr. 76). - BGH, 03.03.2015 - VI ZR 490/13
Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei verfahrensfehlerhafter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2020 - 10 U 201/19
Denn § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO verlangt, dass die Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts zumindest mitursächlich dafür geworden ist, dass sich Parteivorbringen in die Berufungsinstanz verlagert hat (BGH NJW-RR 2015, 1278 Rn. 10). - BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06
Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2020 - 10 U 201/19
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BGH, insbesondere nicht aus dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 27.5.2008 (NJW-RR 2008, 1308, s. Bl. 430, 431); dort hat sich das Berufungsvorbringen gerade nicht mit den tragenden Erwägungen auseinandergesetzt.
- OLG Düsseldorf, 21.02.2022 - 9 U 63/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touareg mit einem Motor der …
Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt vom 18.09.2020 (10 U 201/19) steht dem nicht entgegen: Dort hatte der Senat über die Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil zu entscheiden, in dem - anders als vorliegend - erstinstanzlich keine Verantwortlichkeit der Beklagten festgestellt worden war. - LG Duisburg, 30.06.2022 - 8 O 128/19 Ansonsten fehlt es an einer haftungsbegründenden sittenwidrigen oder sonst schadensstiftenden Handlung der Beklagten (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. September 2020 - 10 U 201/19, juris Rn. 25).